AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Identität

Dietz Leiterplattenbestückung GmbH & Co. KG
Holger Dietz
Wolfener Str. 32-34
Gebäude 9, Aufgang F, Erdgeschoss F00.040
12681 Berlin

Tel.: +49 (0)30 442 73 18
Fax: +49 (0)30 463 093 05
E-Mail: info[at]dietz-em.de

Im nachfolgenden „DIETZ“ oder „Verkäufer“ genannt

Hinweis: Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Beziehungen in männlicher Form erfolgen, sind sowohl männliche als auch weibliche Personen mit dieser Formulierung angesprochen.

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen vertraglichen Beziehungen, die DIETZ mit dem Kunden eingeht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnisnahme durch DIETZ nicht Vertragsbestandteil, es sei denn DIETZ stimmt ihrer Geltung bei Vertragsschluss ausdrücklich zu. Die AGB von DIETZ gelten selbst dann, wenn DIETZ die vertragsgegenständlichen Leistungen unter entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Kunden werden durch DIETZ nicht anerkannt. Änderungen, Ergänzungen und mündliche Vereinbarungen durch die Geschäftsführung oder durch Erklärungen anderer Personen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich durch eine vertretungsberechtigte Person von DIETZ bestätigt werden.

(2) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer in diesem Sinne sind insbesondere natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, oder Kleingewerbetreibende, gemeinnützige Vereine oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts.

 

§2 Angebote, Vertragsschluss und Vertragssprache

(1) Die Angebote und/oder Kostenvoranschläge der DIETZ Elektronikmanufaktur sind stets freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt.

(2) Information über die technischen Schritte zum Vertragsschluss
Der Kunde kann auf der Warenangebotsseite durch Drücken des Buttons „In den Warenkorb“ bzw. ein entsprechendes graphisches Symbol Waren in den Warenkorb legen. Nachdem der Kunde alle von ihm gewünschten Waren in den Warenkorb gelegt hat, kann er durch das Betätigen des Buttons „zur Kasse“ den Bestellprozess initiieren.

Eine Bestellung ist nur für registrierte Kunden möglich. Der Kunde kann sich im nächsten Schritt erstmalig anmelden, indem er seine persönlichen Daten angibt und registriert oder mit seinen bereits vorhandenen Zugangsdaten anmeldet, indem er seine E-Mail Adresse und sein Passwort eingibt und anschließend den Button „Anmelden“ drückt.

Es öffnet sich eine Übersicht mit der Angabe der Rechnungs- und Lieferanschrift sowie einem Feld zur Eingabe von Lieferbemerkungen. Der Kunde kann in dem darunter befindlichen Feld seine Zahlungsmethode auswählen. Nach der Auswahl werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen angezeigt und müssen mittels Aktivierung durch den Kunden bestätigt werden.

Darunter wird dem Kunden eine Übersicht der von ihm ausgewählten Produkte angezeigt. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Hierzu kann die Browserfunktion „Zurück“ gewählt werden, um erneut in den Warenkorb zu gelangen, wo die ausgewählten Waren sowie die Menge verändert und korrigiert werden kann.

Am Ende der Seite klickt der Kunde den Button „Jetzt kostenpflichtig bestellen“. Anschließend öffnet sich eine Seite, welche die Bestellung des Kunden bestätigt.

Die Annahme durch den Verkäufer erfolgt nach Maßgabe des Absatz 3.

(3) Mit der Absendung der Bestellung gibt der Kunde ein bindendes Angebot ab. Eine Bestellung kann über den Online-Shop, per E-Mail, Telefax, Telefon oder auf dem Postweg erfolgen. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die Annahme kann entweder in Textform oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verkäufers. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht durch den Verkäufer zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dessen Zulieferer.

(5) Als Beschaffenheit des Liefergegenstandes gelten nur die Angaben des Verkäufers in der Auftragsbestätigung oder solche Angaben, die in Form einer gesonderten Bestätigung erteilt werden. Warenbeschreibungen, Gewichts- und/oder Mengenangaben, namentlich in Katalogen, Prospekten, im Internet, in Preislisten und Werbungen sind lediglich Richt- bzw. Näherungswerte. Sie stellen keine verbindlichen Beschaffenheitsangaben dar, es sei denn, Angaben zur Beschaffenheit sind durch den Verkäufer ausdrücklich bestätigt worden. Die Eigenschaften von Probe- oder Musterexemplaren werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

(6) Der Verkäufer versichert, alle Angaben zu den angebotenen Produkten (Produktbeschreibungen, Bilder, Preise, etc.) nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen und zu kontrollieren. Der Verkäufer behält sich den Rücktritt vom Vertrag im Falle von offensichtlichen Irrtümern, Bild-, Druck- und/oder Preisfehlern vor.

(7) Der Verkäufer ist berechtigt, seine Leistungen zu verweigern, wenn nach Vertragsschluss bekannt wird, dass der Anspruch auf die Gegenleistung aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden, insbesondere einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, gefährdet ist. Ist der Kunde auch nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht bereit, Zug um Zug seine Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten, behält sich der Verkäufer den Rücktritt vom Vertrag vor.

(8) Soweit nichts anderes zwischen den Parteien bestimmt ist, behält sich der Verkäufer sämtliche ihm zustehenden Rechte an den zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere Designs, Logos, Marken, Urheberrechten, Geschmacksmustern, Gebrauchsmustern, Vorlagen und sonstigen gewerblichen Schutzrechten sowie an Kostenvoranschlägen, vor. Sollte der Auftrag dem Verkäufer nicht erteilt werden, sind sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Verlangen des Verkäufers und auf Kosten des Kunden im Original und einschließlich sämtlicher gefertigter Kopien an den Verkäufer zurückzugeben.

(9) Der Vertragstext wird grundsätzlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Übersetzungen in andere Landessprachen sind, bei Bedarf und auf Wunsch des Kunden, möglich und werden nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung durch den Verkäufer in Auftrag gegeben. Die Kosten der Übersetzung sind durch den Kunden zu tragen. Rechtsverbindlich ist jedoch ausschließlich die deutsche Fassung. Mögliche Schadensersatzansprüche gegen Dritte aufgrund fehlerhafter Übersetzung tritt der Verkäufer bereits jetzt an den Kunden ab.

(10) Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Verkäufer die zur Ausführung des erteilten Auftrages erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen speichern, verarbeiten und nutzen wird. Im Weiteren gilt die Datenschutzerklärung des Verkäufers.

 

§3 Preise und Zahlung

(1) Alle Preisangebote und -angaben außerhalb der Auftragsbestätigung sind unverbindlich und können durch den Verkäufer jederzeit abgeändert werden und gelten ab Werk. Die Preise verstehen sich als Nettopreise. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich ausgewiesen. Die durch den Verkäufer benannten Preise schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sowie Installationsmaterial, Installationsarbeiten und sonstige Spesen nicht ein.

(2) Alle zur Zahlung fälligen Ansprüche des Verkäufers sind sofort ohne jeden Rechnungsabzug zu zahlen, soweit auf der Rechnung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

(3) Dem Kunden stehen dabei die im Online-Shop oder der Auftragsbestätigung aufgeführten Zahlungsarten zur Verfügung, alle Zahlungen erfolgen in EUR.

 

§4 Lieferung

(1) Der Verkäufer nimmt den Versand für den Kunden und auf dessen Risiko und Kosten mit der Sorgfalt eines ordnungsgemäßen Kaufmanns vor. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung auf den Kunden über und/oder wenn sich der Kunde im Annahme- oder Schuldnerverzug befindet, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer auch die Versendungskosten, die Anfuhr oder Aufstellung übernommen hat.

(2) Verzögert sich auf Wunsch des Kunden oder infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, der Versand, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Kunden über. Darüber hinaus ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Ware zu verfügen und dem Kunden mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.

(3) Auf Wunsch des Kunden wird der Verkäufer die Ware und/oder die Sendung gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie gegen sonstige versicherbare Risiken versichern. Sich aus der Versicherung ergebende Ansprüche tritt der Verkäufer Zug-um-Zug gegen Erbringung der vereinbarten Leistung des Kunden und die ggf. noch ausstehende Erstattung der Versicherungsprämie an den Kunden ab.

(4) Gelangt die Ware in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, so ist der Kunde vor der Versendung zur Mitteilung seines Gewerbezweiges und seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer, über die die Lieferung abzuwickeln ist, verpflichtet. Satz 1 gilt entsprechend bei Einbeziehung weiterer Staaten in die für diese Regelung maßgebenden Vorschriften.

(5) Erfolgen aus durch den Verkäufer nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen der Lieferanten an den Verkäufer nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, insbesondere Streik, oder Aussperrung im Rahmen rechtmäßiger Arbeitskämpfe, Feuer, Wasserschäden, Handelsembargo, Katastrophen, Störungen der Transportwege und andere Fälle höherer Gewalt, auch bei Vorlieferanten, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert. Die sich hieraus ergebenden Liefer- und Leistungsverzögerungen hat der Verkäufer nicht zu vertreten. Dies gilt auch dann, wenn sich der Verkäufer während des Eintritts dieser Umstände im Verzug befindet. Der Verkäufer behält sich vor, die Lieferung um die Dauer der Nichtverfügbarkeit zu verschieben und/oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz zurück zu treten, wenn der vorstehenden Informationspflicht nachgekommen wurde. Im Falle des Rücktritts werden die erbrachten Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstattet.

(6) Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

 

§5 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag mit dem Kunden vor. Der Kunde hat für eine sichere und sachgemäße Aufbewahrung der im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Gegenstände zu sorgen und sie auf seine Kosten, soweit üblich, gegen Diebstahl, Feuer und sonstige Schäden zu versichern. Soweit Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

(2) Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Bis zum Ausgleich der Gesamtforderung aus dem Kaufvertrag tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen bis zur Höhe von 110% des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) der Forderungen des Verkäufers an den Verkäufer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Ver- oder Bearbeitung weiterveräußert worden ist. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Abtretung offenzulegen und die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Abtretung nicht offen zu legen und die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Gegebenenfalls kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Schuldnern (Drittschuldnern) die Abtretung mitteilt.

(3) Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist hiernach die Mitwirkung des Kunden erforderlich, so hat der Kunde alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Mit dem Herausgabeverlangen bzgl. des Liefergegenstandes erklärt der Verkäufer gleichzeitig den Rücktritt vom Vertrag. In der Pfändung des Liefergegenstandes durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verwertungserlös (abzüglich angemessener Verwertungskosten) ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen.

(5) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen in oder Zugriffen auf den Liefergegenstand hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, schriftlich zu benachrichtigen, damit Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Schaden.

(6) Die Ver- oder Bearbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für den durch den Verkäufer unter Vorbehalt gelieferten Gegenstand.

Wird der Liefergegenstand mit anderen, nicht unter dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an den neuen Gegenständen im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so ist mit dem Kunden vereinbart, dass dieser dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.

 

§6 Gewährleistung und Haftung

(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, steht dem Verkäufer die Art der Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache frei. Sollte die Nacherfüllung mehr als zweimal fehlschlagen, so ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt, so ist dieser verpflichtet, die im Rahmen der vermeintlichen Mängelbeseitigung angefallenen nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen.

(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Leistungsgegenständen ein Jahr ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate ab Ablieferung der Ware. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben von dieser Regelung unberührt.

(5) Mängelhaftungsfälle sind unmittelbar mit dem Verkäufer abzuwickeln. Verhandlungen mit unabhängigen Vertretern, die nicht unmittelbar von dem Verkäufer beschäftigt sind, stellen keine Verhandlungen im Sinne des § 203 Abs. 1 BGB dar.

(6) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter des Verkäufers oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit den Verkäufer keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Verletzung von Nebenleistungspflichten.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

(7) Im Falle eines durch den Verkäufer zu vertretenden Lieferverzuges haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei Verzugsschäden nur bis zur Höhe des vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schadens ersetzt werden, wenn der Verkäufer oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

 

§7 Schlussbestimmungen

(1) Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, für Leistungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, der Sitz von DIETZ.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nicht.

(4) Soweit eine oder mehrere der Klauseln dieses Vertrages unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen. Die gesetzlichen Regelungen gelten auch im Falle einer Regelungslücke.

(5) Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig umgehend über alle Umstände, die für die Durchführung dieses Vertrages von Bedeutung sein könnten, unterrichten.

(6) Anfallende Internet-Verbindungskosten (Telekommunikationskosten) trägt der Käufer selbst.

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Stand: Mai 2017

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.